Beim Reihengrab weist die Friedhofsverwaltung die Grabstelle der Reihe nach zu. Die Lage lässt sich nicht wählen, das Grab ist für eine Person bestimmt, und nach Ablauf der Ruhezeit endet das Nutzungsrecht endgültig — eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Dafür ist es günstiger als das Wahlgrab. Für viele Familien ist es die praktische Wahl, wenn keine weiteren Beisetzungen an derselben Stelle geplant sind.
Ein Grabmal ist bei Reihengräbern meist erlaubt, die Satzung macht dazu aber Vorgaben zu Grösse und Material. Die Gebühren stehen unter Friedhofsgebühren.
Das Reihengrab ist damit die Form mit dem klarsten Ende: Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt das Recht, und die Fläche wird neu belegt. Angehörige sollten das wissen, bevor sie in ein Grabmal investieren, das die Ruhezeit überdauern würde. Wer einen dauerhaften Ort möchte, braucht ein Wahlgrab — oder eine Form ohne eigene Fläche wie das Kolumbarium.