Trauerredner, auch freie Redner genannt, halten die Ansprache bei einer Trauerfeier ohne kirchlichen Rahmen. Sie führen ein Vorgespräch mit den Angehörigen und schreiben die Rede auf den Verstorbenen zu, statt eine Liturgie zu folgen.
Die Berufsbezeichnung Trauerredner ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt weder eine vorgeschriebene Ausbildung noch eine Kammer, und Verbandsmitgliedschaften sind freiwillig. Wer auswählt, ist deshalb auf das Vorgespräch angewiesen: darauf, ob zugehört wird, ob Textproben vorliegen und ob das Honorar vorher schriftlich feststeht.
Rechtlich bemerkenswert ist, dass das Bundessozialgericht die Trauerrede 2023 den erforderlichen Bestattungskosten zugerechnet hat — sie kann also auch dann übernommen werden, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten trägt. Wer einen Trauerredner beauftragt, sollte das Honorar deshalb vor der Zusage schriftlich haben. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme stehen unter Bestattungskosten: wer zahlt.
Vermittelt wird auf diesem Portal niemand; die Auswahlkriterien für Dienstleister im Trauerfall stehen unter Bestatter auswählen.