trauer & beileid

Glossar

Trauerfall

Trauerfall ist der Begriff, unter dem Arbeitgeber, Versicherer und Behörden den Tod eines Angehörigen führen.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Trauerfall bezeichnet den Tod eines nahestehenden Menschen aus der Sicht der Hinterbliebenen. Der Begriff ist keine Rechtskategorie, taucht aber in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Versicherungsbedingungen auf — dort meist als Voraussetzung für eine Leistung.

Im Arbeitsrecht ist der Trauerfall der Anlass für eine bezahlte Freistellung. Wie viele Tage zustehen, hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab und ist im öffentlichen Dienst anders geregelt als in der Privatwirtschaft; die Einzelheiten stehen unter Sonderurlaub bei Todesfall.

Versicherungsbedingungen knüpfen den Begriff meist an einen bestimmten Kreis von Angehörigen, der enger ist als der umgangssprachliche. Wer eine Leistung geltend macht, sollte deshalb die Definition im eigenen Vertrag nachlesen statt die allgemeine anzunehmen.

Welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, steht unter Was tun im Todesfall.