Das Trauermahl ist das gemeinsame Essen im Anschluss an die Beisetzung. Regional heißt es Leichenschmaus, Beerdigungskaffee, Zehrung oder Totenmahl — gemeint ist dasselbe.
Es hat einen praktischen Kern: Angereiste bekommen etwas zu essen, und der Übergang zurück in den Alltag fällt in einer Gruppe leichter als allein auf dem Parkplatz. Üblich sind Kaffee und Kuchen oder ein einfaches Essen in einer Gaststätte, im Gemeindehaus oder zu Hause.
Kostenseitig ist das Trauermahl ein eigener Posten, der weder zur Bestatterrechnung noch zu den Friedhofsgebühren gehört. Er wird auch nicht übernommen, wenn der Sozialhilfeträger die Bestattung trägt — Bewirtung zählt nicht zu den erforderlichen Kosten. Die Abgrenzung steht unter Bestattungskosten: wer zahlt, die übrigen Posten unter Bestattungskosten.