Das Trauerjahr bezeichnet die überlieferte Vorstellung, dass die Trauerzeit nach dem Tod eines nahen Angehörigen zwölf Monate dauert. In dieser Zeit galten früher bestimmte Regeln: dunkle Kleidung, Verzicht auf Feste, keine neue Eheschliessung.
Rechtlich ist davon fast nichts übrig. Eine Wartefrist vor einer neuen Heirat gibt es im deutschen Recht nicht mehr. Fristen, die tatsächlich laufen, haben mit Trauer nichts zu tun — sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Werktage für das Standesamt, nachzulesen unter was tun im Todesfall.
Kulturell wirkt das Trauerjahr trotzdem weiter, und zwar in beide Richtungen. Manche Menschen erleben es als hilfreichen Rahmen. Andere geraten unter Druck — weil sie nach zwölf Monaten „darüber hinweg“ sein sollen oder weil sie sich vorher nichts erlauben dürfen.
Trauer folgt keiner Frist. Der zweite Jahrestag ist für viele schwerer als der erste, und Rückschläge nach Monaten sind normal. Wer Begleitung sucht, findet sie unter Trauerbegleitung.
Praktisch relevant bleibt die Frist an einer Stelle: Viele Friedhofssatzungen sehen vor, dass ein Grabmal erst nach Ablauf einer Setzungszeit von etwa einem Jahr aufgestellt werden darf, weil sich der Boden zuvor senkt. Das hat mit Trauerkultur nichts zu tun, wird aber gern damit verwechselt, wenn der Steinmetz um Geduld bittet.