Totenflecken, medizinisch Livores, sind rötlich-violette Verfärbungen der Haut. Sie entstehen, weil das Blut nach dem Stillstand des Kreislaufs der Schwerkraft folgt und sich in den tiefer liegenden Körperpartien sammelt.
Sie treten nach etwa einer halben bis zwei Stunden auf und sind zunächst wegdrückbar — später nicht mehr, weil das Blut aus den Gefässen ins Gewebe übergeht. Genau dieser Wechsel hilft der Rechtsmedizin bei der Eingrenzung des Todeszeitpunkts.
Für die Leichenschau sind sie ein sicheres Todeszeichen: Ohne sie darf der Tod in der Regel nicht festgestellt werden. Ihre Lage kann außerdem zeigen, ob ein Verstorbener nach Eintritt des Todes bewegt wurde.
Für Angehörige sind sie kein Anlass zur Sorge und in der Regel nicht sichtbar, weil Verstorbene vor einer Abschiednahme hergerichtet werden.
Verwechslungen kommen vor: Totenflecken sehen Blutergüssen ähnlich, sind aber etwas anderes. Nur die Rechtsmedizin kann beides sicher unterscheiden — deshalb wird bei ungeklärter Todesart obduziert, siehe Obduktion.
Für Angehörige heißt das: Auffällige Verfärbungen sind kein Grund für eigene Schlüsse. Fragen dazu gehören an die Ärztin, die die Leichenschau durchgeführt hat.