trauer & beileid

Glossar

Personenstandsregister

Im Personenstandsregister führt das Standesamt Geburten, Ehen und Sterbefälle — aus dem Sterberegister stammt die Sterbeurkunde.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Das Personenstandsregister ist die Sammlung der Register, die jedes Standesamt führt: Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister. Aus ihnen werden die Urkunden ausgestellt, die Behörden, Banken und Versicherungen verlangen.

Im Todesfall ist von den Personenstandsregistern das Sterberegister maßgeblich. Das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist, beurkundet ihn dort — angezeigt werden muss er spätestens am dritten darauf folgenden Werktag.Quelle § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls · Stand geltende Fassung Erst aus diesem Eintrag entsteht die Sterbeurkunde.

Praktisch wichtig ist die Folge daraus: Zuständig ist immer das Standesamt des Sterbeortes, nicht das des Wohnorts. Wer im Urlaub oder in einer Klinik der Nachbarstadt stirbt, wird dort beurkundet. Wie du Ausfertigungen bekommst und wie viele sinnvoll sind, steht unter Sterbeurkunde beantragen.