Das Grabkreuz kennzeichnet eine Grabstelle. In den ersten Monaten steht auf frischen Erdgräbern fast immer ein schlichtes Holzkreuz mit Namensschild — gestellt vom Bestattungsunternehmen oder vom Friedhof.
Der Grund ist kein ästhetischer: Nach einer Erdbestattung senkt sich der Boden. Ein dauerhaftes Grabmal darf deshalb in vielen Satzungen erst nach einer Setzungszeit von etwa einem Jahr gesetzt werden. Das Holzkreuz überbrückt diese Zeit.
Als dauerhafte Form ist das Kreuz weiterhin verbreitet, aus Stein, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze. Ob und in welcher Größe es zulässig ist, regelt die Friedhofssatzung — auf Feldern mit Gestaltungsvorschriften ist die Auswahl eng.
Für die Standsicherheit haftet der Nutzungsberechtigte, auch bei einem Kreuz. Friedhöfe prüfen das regelmäßig.