trauer & beileid

Glossar

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Körper im Sarg beigesetzt — eine der beiden gesetzlich geregelten Bestattungsarten.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg beigesetzt. Sie ist neben der Feuerbestattung eine der beiden Bestattungsarten, die das deutsche Recht kennt — in Schleswig-Holstein seit Juni 2026 ergänzt um die Reerdigung.

Möglich sind Reihengrab, Wahlgrab, Rasengrab und anonyme Beisetzung. Die Grabstelle ist grösser als bei einer Urnenbeisetzung, entsprechend höher fallen die Friedhofsgebühren aus; hinzu kommen Sarg, Grabmal und laufende Pflege.

Für gläubige Musliminnen, Juden und Teile der christlichen Traditionen ist sie die einzige in Betracht kommende Form, weil der Körper unversehrt bleiben soll. In diesen Fällen kommen besondere Vorgaben hinzu — etwa eine zügige Beisetzung oder eine sarglose Bestattung im Tuch, sofern das Landesrecht sie zulässt.

Ein praktischer Punkt für die Planung: Die Ruhezeit ist bei Erdgräbern länger als bei Urnengräbern, weil die Verwesung mehr Zeit braucht. Das verlängert die Nutzungszeit — und erhöht damit die Gebühr.

Der Vergleich aller Formen steht unter Bestattungsarten.

Zur Planung gehört ein Punkt, den viele erst später merken: Die Grabstelle senkt sich in den ersten Monaten. Ein Grabmal darf deshalb in vielen Satzungen erst nach einer Setzungszeit von etwa einem Jahr aufgestellt werden. Bis dahin steht dort meist ein Holzkreuz — das ist kein Versäumnis des Steinmetzes, sondern Vorgabe.