trauer & beileid

Glossar

Grabbeigabe

Grabbeigaben sind Gegenstände, die dem Verstorbenen mit in Sarg oder Urne gegeben werden — erlaubt ist nur, was verrottet.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Grabbeigaben sind persönliche Gegenstände, die einem Verstorbenen mitgegeben werden: ein Foto, ein Brief, ein Schmuckstück, ein Kuscheltier eines Kindes.

Die Grenze setzt die Friedhofssatzung, und sie folgt einem einfachen Grundsatz: Beigegeben werden darf, was sich zersetzt. Kunststoff, Metall und Glas sind bei einer Erdbestattung in der Regel ausgeschlossen, weil sie die Verwesung stören und im Boden bleiben.

Bei einer Kremation gelten strengere Regeln, und der Grund ist ein technischer: Batterien, Elektronik und Druckbehälter können in der Anlage explodieren, Kunststoffe setzen Schadstoffe frei. Herzschrittmacher müssen vor der Einäscherung ohnehin entfernt werden. Gegenstände aus Metall überstehen den Vorgang und werden aussortiert — sie gelangen nicht in die Urne.

Was fast immer geht: Papier, Holz, Textilien aus Naturfasern, Blumen. Bei allem anderen fragst du besser vorab beim Bestatter oder beim Krematorium nach.

Für viele Angehörige, besonders für Kinder, ist die Beigabe ein wichtiger Teil des Abschieds. Wenn ein Gegenstand nicht mitgehen darf, hilft die Alternative: ein Foto davon beilegen und das Original behalten.