Von Grabauflösung spricht man, wenn ein Grab nach Ablauf des Nutzungsrechts aufgegeben und die Fläche neu vergeben wird. Möglich ist das erst nach Ablauf der Ruhezeit — vorher schützt die Totenruhe.
Der Ablauf: Die Friedhofsverwaltung schreibt den eingetragenen Nutzungsberechtigten an und fragt, ob verlängert wird. Wird nicht verlängert, sind Grabmal, Einfassung und Bepflanzung zu entfernen. Diese Pflicht liegt beim Nutzungsberechtigten, nicht beim Friedhof.
Genau hier entsteht der häufigste Ärger: Ist die Anschrift veraltet, erfährt niemand von der Frist. Räumt die Verwaltung anschließend selbst, stellt sie die Kosten in Rechnung. Prüf deshalb früh, wer eingetragen ist.
Die sterblichen Überreste verbleiben in der Regel im Boden; das Grab wird eingeebnet und nach einer Wartezeit neu belegt. Eine Umbettung ist nur mit Genehmigung möglich, siehe Exhumierung.
Der Stein bleibt Eigentum des Berechtigten. Wer ihn behalten möchte, muss das vorher ankündigen — sonst wird er verwertet.