trauer & beileid

Glossar

Exhumierung

Die Exhumierung ist die Ausgrabung eines Verstorbenen — nur mit behördlicher Genehmigung und nach Ablauf von Schutzfristen.

1 Min · zuletzt geprüft 26.08.2026

Exhumierung, auch Exhumation, bezeichnet das Ausgraben eines bereits bestatteten Verstorbenen. Sie ist die Ausnahme und in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Zuständig ist die Ordnungs- oder Gesundheitsbehörde, dazu die Friedhofsverwaltung. Beantragen darf sie in der Regel nur, wer das Recht der Totenfürsorge innehat — nicht jeder Angehörige.

Die Totenruhe schützt dabei ausdrücklich: In vielen Ländern sind Ausgrabungen in den ersten Monaten nach der Beisetzung unzulässig, in Thüringen etwa sechs Monate lang, sofern keine richterliche Anordnung vorliegt. Während der Ruhefrist ist eine Umbettung generell nur mit besonderer Begründung möglich.

Anlässe sind eine Umbettung an einen anderen Ort, ein Umzug der Familie oder eine strafrechtliche Anordnung. Bei Urnen ist der Vorgang deutlich einfacher als bei Särgen.

Die Kosten trägt der Antragsteller. Belastbare Durchschnittsbeträge liegen uns nicht vor; sie liegen deutlich über einer regulären Beisetzung.