Bei der Reerdigung wird der Leichnam in einem geschlossenen Behältnis auf pflanzliches Material gebettet und innerhalb weniger Wochen zu humusartiger Erde umgewandelt, die anschliessend beigesetzt wird. Im Gesetz heisst das Verfahren „beschleunigte Verwesung“.
Am 18. Juni 2026 hat der Landtag Schleswig-Holstein sie einstimmig als dritte Bestattungsart ins Bestattungsgesetz aufgenommen — neben Erdbestattung und Einäscherung. Es ist das erste Mal seit rund 150 Jahren, dass in Deutschland eine neue Bestattungsart gesetzlich anerkannt wird.
Quelle Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein, Pressemitteilung zur neuen Bestattungsart · Stand 18.06.2026Vorausgegangen war eine mehrjährige Erprobung, die von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet wurde. Sowohl die evangelisch-lutherische Nordkirche als auch das Bistum Hamburg haben die Zulassung unterstützt.
Entscheidend für die Praxis: Die Reerdigung gilt nur in Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern ist sie nicht vorgesehen. Ob weitere Länder nachziehen, ist offen — belastbare Ankündigungen liegen uns nicht vor.
Die Einordnung im Vergleich steht unter Bestattungsarten.
Wer sich dafür interessiert, sollte zwei Dinge klären: Angeboten wird das Verfahren bislang nur von wenigen Unternehmen, und die anschliessende Beisetzung der Erde erfolgt auf einem Friedhof, der das zulässt. Beides ist derzeit auf Schleswig-Holstein begrenzt — für Angehörige ausserhalb bedeutet das eine Überführung mit entsprechenden Kosten.