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Glossar

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensübergang von Todes wegen — mit Freibeträgen je nach Verwandtschaftsgrad.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Die Erbschaftsteuer erfasst den Übergang von Vermögen durch Erbfall. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erwerbs ab — beides zusammen bestimmt Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz.

Für Angehörige praktisch am wichtigsten ist die Anzeigepflicht: Jeder Erwerb ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis anzuzeigen. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Banken und Versicherungen melden Guthaben ohnehin von sich aus.

Freibeträge und Sätze nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern und wir keine Zahl ohne geprüfte Quelle führen. Die geltenden Werte stehen im Erbschaftsteuergesetz und auf den Seiten der Finanzverwaltung.

Bestattungskosten mindern die Bemessungsgrundlage: Sie sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, teils pauschal, teils in nachgewiesener Höhe. Heb also die Rechnungen auf — auch die des Steinmetzes.

Grundlage der Berechnung ist das Nachlassverzeichnis. Bei grösseren Nachlässen gehört das in steuerliche Beratung, nicht in ein Glossar.

Fristverlängerung ist möglich und üblich: Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig zusammenbekommt, beantragt sie beim Finanzamt formlos. Wichtig ist, die dreimonatige Anzeige davon zu trennen — die ist eine kurze Mitteilung über den Erwerb und keine Erklärung, und sie sollte pünktlich raus.