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Glossar

Dauergrabpflege

Beim Dauergrabpflegevertrag wird die Pflege für die gesamte Ruhezeit im Voraus bezahlt und über eine Treuhandstelle abgesichert.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Ein Dauergrabpflegevertrag überträgt die Pflege einer Grabstätte für einen festen Zeitraum an einen Friedhofsgärtner — meist für die gesamte Ruhezeit. Bezahlt wird einmalig im Voraus.

Abgesichert wird das Geld über die Treuhandstellen der Friedhofsgärtner: Der Betrag liegt dort und wird über die Laufzeit an den ausführenden Betrieb ausgezahlt. Geht dieser insolvent oder gibt auf, übernimmt ein anderer — das ist der eigentliche Wert der Konstruktion.

Sinnvoll ist sie in zwei Lagen: wenn Angehörige weit entfernt wohnen, und wenn jemand zu Lebzeiten sicherstellen will, dass die Pflege niemandem zur Last fällt. Der zweite Fall ist der häufigere.

Vor dem Abschluss lohnen drei Fragen: Welche Leistungen sind im Detail enthalten, was passiert bei einer Verlängerung des Nutzungsrechts, und ist der Betrag über eine Treuhandstelle gesichert. Ohne Treuhand ist das Geld im Insolvenzfall verloren.

Ganz vermeiden lässt sich der Aufwand mit Grabarten ohne Pflegepflicht — mehr dazu unter Grabpflege.

Die Laufzeit sollte zur Ruhezeit passen, nicht darunter liegen. Wird das Nutzungsrecht später verlängert, läuft der Pflegevertrag sonst vorher aus — und die Nachzahlung fällt zu einem Zeitpunkt an, an dem niemand mehr damit rechnet. Lass dir das Enddatum ausdrücklich ins Vertragsdokument schreiben und leg es zu den Unterlagen, die im Todesfall gefunden werden.