Die Bestattungsverordnung, abgekürzt BestV oder BestattVO, ist eine Rechtsverordnung des Landes. Sie konkretisiert das jeweilige Landesbestattungsgesetz und regelt die Einzelheiten, die im Gesetz selbst zu kleinteilig wären.
Das ist praktisch bedeutsam: In mehreren Ländern stehen die eigentlichen Fristen nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung. In Bayern etwa ergeben sich die Bestattungsfrist von acht Tagen und die Dreimonatsfrist für die Urne aus § 19 der Bestattungsverordnung, nicht aus dem Bestattungsgesetz.
Geregelt werden dort typischerweise: Fristen für Bestattung und Einäscherung, Anforderungen an Särge und Urnen, die Beschaffenheit von Leichenräumen, Vorgaben zur Beförderung und Einzelheiten der Leichenschau.
Wer eine Angabe prüfen will, sollte deshalb beide Texte kennen — Gesetz und Verordnung. Beide sind über die Rechtsportale der Länder frei zugänglich.
Was in deinem Bundesland gilt, steht unter Bestattungsfristen nach Bundesland.