trauer & beileid

Glossar

Bestattungshilfe

Bestattungshilfe meint je nach Zusammenhang die Sozialhilfe nach § 74 SGB XII, eine Beihilfe des Dienstherrn oder eine Vereinsleistung.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Bestattungshilfe ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Sammelwort. Wer nach Bestattungshilfe sucht, meint eines von drei verschiedenen Dingen, deren Voraussetzungen sich erheblich unterscheiden.

Am häufigsten gemeint ist die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger. Sie setzt voraus, dass der verpflichteten Person die Kostentragung nicht zugemutet werden kann.Quelle § 74 SGB XII — Bestattungskosten · Stand geltende Fassung Eine feste Einkommensgrenze gibt es dafür nicht.

Daneben kennen Beamtenrecht und einzelne Tarifverträge eine Beihilfe oder ein Sterbegeld im Todesfall, und manche Vereine, Gewerkschaften und Sterbekassen zahlen ihren Mitgliedern eine vereinbarte Summe aus. Diese Leistungen setzen keine Bedürftigkeit voraus, sondern eine Mitgliedschaft oder ein Dienstverhältnis.

Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten und wie der Antrag läuft, steht unter Bestattungskosten: wer zahlt. Die Größenordnung der Posten, für die Bestattungshilfe in Frage kommt, steht unter Bestattungskosten.