Die Beisetzung ist der Vorgang, bei dem Sarg oder Urne in die Grabstätte eingebracht werden. Sie ist der rechtlich massgebliche Teil der Bestattung — ohne sie ist die Bestattungspflicht nicht erfüllt.
Häufig wird sie mit der Trauerfeier verwechselt. Die Trauerfeier ist der Abschiedsakt, meist in einer Trauerhalle oder Kirche. Beides kann am selben Tag stattfinden, muss aber nicht: Bei einer Feuerbestattung liegen zwischen Trauerfeier und Beisetzung der Urne oft Wochen. Abgerechnet werden beide getrennt.
Die maximale Frist bis zur Beisetzung setzt das jeweilige Landesbestattungsgesetz, nicht der Bund. Welche Fristen sonst laufen, steht unter was tun im Todesfall.
Wer über den Termin entscheidet, richtet sich nach der Totenfürsorge: Sie steht dem zu, den der Verstorbene bestimmt hat, sonst den nächsten Angehörigen in der Rangfolge des Landesrechts. Das ist unabhängig davon, wer erbt. Ist eine Beisetzung erfolgt, lässt sie sich nur mit Genehmigung der Behörde rückgängig machen — eine Umbettung ist die Ausnahme, nicht die Regel.