Bei der Almwiesenbestattung wird die Asche auf einer ausgewiesenen Bergwiese beigesetzt, meist in den Alpen. Angehörige können in der Regel dabei sein; die Stelle wird mit Koordinaten dokumentiert, eine Grabgestaltung gibt es nicht.
Angeboten wird sie vor allem in der Schweiz, wo das Bestattungsrecht deutlich offener ist. In Deutschland ist sie nach dem Friedhofszwang nicht zulässig.
Für deutsche Angehörige bedeutet das eine Überführung der Urne ins Ausland, die ordnungsgemäß dokumentiert sein muss. Die Kosten dafür sind Teil der Rechnung und gehören ins Angebot — Anbieter, die nur die Beisetzung ausweisen, rechnen unvollständig.
Wie bei allen Formen ohne festen Ort lohnt vorher die Frage, ob Angehörige später einen Platz brauchen. Sie lässt sich nachträglich nicht mehr beantworten.
Zulässige Formen in Deutschland stehen unter Naturbestattung.