Die Überführung ist der Transport eines Verstorbenen — vom Sterbeort in die Räume des Bestattungsunternehmens, von dort ins Krematorium und schliesslich zum Friedhof. Sie darf nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden und setzt den Totenschein voraus.
Kostenseitig ist sie einer der beweglichsten Posten, weil sie mit der Entfernung wächst. Beworbene Festpreise gelten fast immer nur für einen begrenzten Umkreis; jeder Kilometer darüber hinaus wird berechnet. Wer in der Klinik einer anderen Stadt stirbt, zahlt daher schnell mehr als kalkuliert.
Bei einem Sterbefall im Ausland kommen Zinksarg, Konsularpapiere und der sogenannte Leichenpass hinzu. Die Kosten liegen dann in einer anderen Grössenordnung — belastbare Durchschnittswerte dazu liegen uns nicht vor, deshalb steht hier keine Zahl.
Welche Posten sonst zur Rechnung gehören, steht unter Bestattungskosten.
Frag beim Angebot ausdrücklich nach, wie viele Kilometer enthalten sind und was jeder weitere kostet. Das gilt besonders, wenn der Verstorbene im Pflegeheim oder in einer Klinik ausserhalb des Wohnorts gestorben ist — der Weg zum Bestatter, von dort ins Krematorium und schliesslich zum Friedhof ergibt schnell drei getrennte Fahrten. Manche Häuser rechnen jede einzeln ab.