Urnenwald ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Wälder, in denen Urnen beigesetzt werden. Als Urnenwald wird dabei sehr Verschiedenes bezeichnet. Er taucht in keiner Rechtsvorschrift auf; die Landesgesetze und Friedhofssatzungen sprechen von Bestattungswäldern oder von Waldfriedhöfen.
Gemeint sind in aller Regel zwei verschiedene Dinge. Entweder ein eigens als Friedhof gewidmeter Bestattungswald, wie ihn Anbieter wie FriedWald oder RuheForst betreiben — oder ein Baumgrabfeld auf einem kommunalen Friedhof, das oft ähnlich aussieht, aber der Friedhofssatzung der Gemeinde unterliegt.
Ob ein Urnenwald privat oder kommunal betrieben wird, ist praktisch bedeutsam, weil Gebühren, Ruhezeit und die Frage, ob eine Namenstafel zulässig ist, in beiden Fällen unterschiedlich geregelt sind. Die Friedhofsgebühren der Gemeinde stehen in ihrer Satzung, die Bedingungen eines privaten Bestattungswaldes in dessen Ordnung.