Ein Trauergedicht ist ein Gedicht, das auf Trauerkarten, in Anzeigen oder auf Sterbebildern verwendet wird. Der wichtigste Punkt dazu ist rechtlicher Natur und in den großen Spruchsammlungen im Netz nicht zu finden.
Gedichte sind bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Auf einer handgeschriebenen Karte bleibt eine Verwendung praktisch folgenlos. Bei gedruckten Karten, Traueranzeigen, Danksagungen und Sterbebildern ist das anders — dort wird vervielfältigt.
Gemeinfrei sind Texte von Autoren, die vor mehr als siebzig Jahren gestorben sind: Rilke, Fontane, Storm, Claudius und andere. Nicht gemeinfrei sind zahlreiche Texte, die überall zitiert werden — deren Urheber sind erst in den letzten Jahrzehnten gestorben.
Wer zitiert, nennt Autor und Werk. Das ist rechtlich sauberer und ohnehin die respektvollere Form. Eigene Worte wirken in aller Regel stärker als ein Gedicht — Formulierungen dazu stehen unter Trauersprüche.