Die Trauerfeier ist der öffentliche Abschied von einem Verstorbenen. Sie ist rechtlich freiwillig: Vorgeschrieben ist die Bestattung, nicht die Feier.
Stattfinden kann sie in der Trauerhalle des Friedhofs, in einer Kirche, im Krematorium oder an einem anderen Ort. Die Nutzung der Trauerhalle ist eine eigene Position in der Gebührensatzung der Kommune und unterscheidet sich stark: In Reutlingen werden dafür 559 Euro berechnet, in Aachen 90 Euro.
Wer auf die Feier verzichtet, spart neben der Hallengebühr auch Redner, Musik und Blumenschmuck. Genau darauf beruht das Angebot der Direktkremation. Eine Gedenkfeier lässt sich unabhängig davon jederzeit nachholen.
Für den Ablauf gibt es keine Vorschrift. Üblich sind Musik, eine Ansprache und die Möglichkeit für Anwesende, sich zu verabschieden. Sprechen kann, wer möchte: eine Pfarrerin, ein freier Trauerredner oder Angehörige selbst. Wer einen Redner beauftragt, sollte nach einem Vorgespräch fragen — die Qualität einer Trauerrede hängt fast vollständig davon ab, wie viel die Person über den Verstorbenen erfahren hat.