trauer & beileid

Glossar

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen um und verwaltet dabei den Nachlass — bestimmt wird er im Testament.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Verstorbenen um. Bestimmt wird er im Testament oder Erbvertrag; das Nachlassgericht stellt ihm auf Antrag ein Zeugnis über seine Stellung aus.

Seine Befugnisse sind weitreichend: Er verwaltet den Nachlass, verteilt ihn nach den Anordnungen und kann darüber verfügen. Die Erben dagegen können über Nachlassgegenstände in dieser Zeit nicht frei bestimmen — das ist der Zweck der Einrichtung.

Sinnvoll ist sie vor allem in drei Lagen: wenn eine Erbengemeinschaft absehbar zerstreitet, wenn minderjährige oder betreuungsbedürftige Erben zu schützen sind, oder wenn zum Nachlass etwas gehört, das laufend geführt werden muss — ein Betrieb, eine vermietete Immobilie.

Er ist nicht umsonst. Üblich sind Vergütungssätze nach Nachlasswert, die sich an Empfehlungen des Deutschen Notarvereins orientieren; belastbare Durchschnittsbeträge liegen uns nicht vor, deshalb steht hier keine Zahl.

Wichtig zur Abgrenzung: Testamentsvollstreckung ist etwas anderes als Totenfürsorge. Über die Bestattung entscheidet er nur, wenn der Verstorbene ihm auch das ausdrücklich übertragen hat.