In Deutschland gilt für die Organspende die Entscheidungslösung: Entnommen werden darf nur, wenn eine Zustimmung vorliegt. Eine Widerspruchslösung, wie sie andere Länder haben, wurde mehrfach diskutiert und nicht eingeführt.
Dokumentiert wird die Entscheidung im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder seit 2024 im bundesweiten Organspende-Register, das online geführt wird. Jede dieser Formen ist gültig; das Register hat den Vorteil, dass es im Ernstfall abgefragt werden kann.
Liegt keine Erklärung vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen des Verstorbenen gefragt. Das ist der Punkt, der in der Debatte oft untergeht: Ohne Erklärung fällt die Entscheidung nicht weg, sie fällt anderen zu — in einer Situation, in der sie ohnehin überfordert sind.
Eine Organspende schliesst eine anschliessende Bestattung und eine Aufbahrung nicht aus. Der Ablauf verzögert sich um Stunden bis wenige Tage.
Was danach an Formalitäten ansteht, steht unter was tun im Todesfall.
Die Entscheidung lässt sich jederzeit ändern und muss nicht begründet werden. Möglich ist auch eine Teilentscheidung: Zustimmung nur für bestimmte Organe oder ausdrücklicher Widerspruch. Wer sich nicht entscheiden mag, kann genau das dokumentieren und eine Person benennen, die im Ernstfall entscheiden soll — auch das ist eine Erklärung und entlastet die Familie.