trauer & beileid

Glossar

Nachruf

Ein Nachruf würdigt einen Verstorbenen öffentlich — meist in Vereins-, Firmen- oder Zeitungsform.

1 Min · zuletzt geprüft 26.08.2026

Ein Nachruf würdigt einen Verstorbenen öffentlich. Anders als die Traueranzeige, die den Tod bekannt gibt, geht es hier um das Leben: Was hat diese Person geleistet, was bleibt.

Verfasst wird er meist von einem Verein, einem Arbeitgeber, einer Redaktion oder einer Institution — seltener von Angehörigen. Er erscheint in Vereinsheften, Mitarbeiterzeitungen, Fachzeitschriften oder auf Websites.

Ein tragfähiger Aufbau: Wer ist gestorben und wann, was hat die Person in diesem Zusammenhang bewirkt, eine konkrete Begebenheit, die das zeigt, und ein Schlusssatz, was bleibt. Konkrete Begebenheiten tragen einen Nachruf; Aufzählungen von Ämtern und Jahreszahlen tun es nicht.

Zwei Punkte sind heikel. Erstens Persönlichkeitsrechte: Auch Verstorbene haben ein postmortales Persönlichkeitsrecht, private Details gehören nur mit Zustimmung der Angehörigen hinein. Zweitens die Abstimmung — ein Nachruf, den die Familie zuerst gedruckt sieht, kann verletzen.

Ein Nachruf ersetzt keine Kondolenz. Wer beruflich einen Nachruf verfasst, sollte den Angehörigen zusätzlich persönlich schreiben — das eine ist öffentlich, das andere gilt ihnen.