Ein Mausoleum ist ein oberirdisches Grabgebäude, in dem Särge oder Urnen beigesetzt werden. Der Begriff geht auf das Grabmal des Königs Mausolos im antiken Halikarnassos zurück, eines der sieben Weltwunder.
In Deutschland stammen die meisten Mausoleen aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert und stehen häufig unter Denkmalschutz. Neubauten sind heute die Ausnahme: Friedhofssatzungen lassen sie meist nicht mehr zu oder knüpfen sie an hohe bauliche Auflagen.
Rechtlich gilt dasselbe wie bei der Gruft: Die bauliche Unterhaltung liegt beim Inhaber des Grabnutzungsrechts. Wer ein solches Recht erbt, erbt damit eine Instandhaltungspflicht, die schnell fünfstellig wird.
Wer ein bestehendes Familienmausoleum weiternutzen möchte, klärt mit der Friedhofsverwaltung Zustand, Nutzungsrecht und Auflagen — am besten, bevor er verlängert.
Praktisch relevant ist außerdem die Belegungsfrage: Wie viele Kammern noch frei sind und ob Urnen zusätzlich beigesetzt werden dürfen, steht in der Satzung — nicht in der Familienüberlieferung.