trauer & beileid

Glossar

Bestattungsgebühren

Bestattungsgebühren erhebt der Friedhofsträger — sie sind kein Bestandteil der Bestatterrechnung, sondern ein durchlaufender Posten.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Bestattungsgebühren sind die Gebühren, die der Friedhofsträger für die Beisetzung und für das Grabnutzungsrecht erhebt. Sie beruhen auf einer Gebührensatzung, sind also öffentlich-rechtlich festgesetzt und nicht verhandelbar.

Der wichtigste Punkt dabei: Bestattungsgebühren gehören nicht dem Bestattungsunternehmen. Es legt sie in aller Regel aus und stellt sie weiter — sie sind ein durchlaufender Posten. Wer Angebote vergleicht, muss sie deshalb herausrechnen, sonst vergleicht er die Gebührensatzung der Gemeinde statt der Leistung des Betriebs.

Umgangssprachlich werden Bestattungsgebühren und Friedhofsgebühren gleichgesetzt. Genau genommen sind die Friedhofsgebühren der weitere Begriff: Sie umfassen auch Verwaltungsgebühren, die Nutzung der Trauerhalle und die Genehmigung eines Grabmals.