trauer & beileid

Glossar

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein — mit erheblicher Bindungswirkung.

1 Min · zuletzt geprüft 30.08.2026

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden.

Der Zweck ist Absicherung — der überlebende Partner soll im Haus bleiben können, ohne mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bilden zu müssen.

Zwei Fallen sind typisch. Erstens die Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende die Verfügung nur noch eingeschränkt ändern — auch wenn sich Lebensumstände völlig verschieben.

Zweitens der Pflichtteil: Enterbte Kinder können ihn beim ersten Erbfall verlangen. Genau dann fehlt Liquidität, weil das Vermögen im Haus steckt. Übliche Gegenmaßnahme ist eine Pflichtteilsstrafklausel, die aber nicht in jeder Konstellation wirkt.

Steuerlich verschenkt die Konstruktion Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Bei größerem Vermögen gehört das in fachliche Beratung.