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Glossar

Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub im Todesfall ist kein Urlaub, sondern eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.

1 Min · zuletzt geprüft 02.09.2026

Sonderurlaub im Todesfall ist kein eigener Urlaubsanspruch, sondern eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Der Erholungsurlaub bleibt davon unberührt.

Die gesetzliche Grundlage ist § 616 BGB: Wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert ist, behält den Anspruch auf Vergütung.Quelle § 616 BGB — Vorübergehende Verhinderung · Stand geltende Fassung Eine Tageszahl nennt die Norm nicht — die ergibt sich aus dem Beschäftigungsverhältnis.

Wie viele Tage im öffentlichen Dienst, im Beamtenverhältnis und in der Privatwirtschaft zustehen, wann der Anspruch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein kann und welcher Verwandtschaftsgrad zählt, steht im Ratgeber Sonderurlaub bei Todesfall.