Als Festpreis-Bestattung werden Angebote beworben, die einen Gesamtbetrag für die Leistungen des Bestattungsunternehmens nennen. Der Festpreis bezieht sich dabei fast immer nur auf diese Leistungen — die Gebühren des Friedhofs, das Entgelt des Krematoriums und die Gebühren des Standesamts kommen hinzu.
Das ist kein Etikettenschwindel, wird aber regelmäßig missverstanden, weil der Gebührenanteil je nach Gemeinde sehr unterschiedlich ausfällt und den beworbenen Betrag übersteigen kann. Ein Festpreis ist deshalb nur dann eine Aussage über die Endsumme, wenn ausdrücklich steht, dass Gebühren enthalten sind.
Zweiter Punkt, der zu prüfen ist: Wie weit reicht der Festpreis bei der Überführung? Meist gilt er für einen begrenzten Umkreis, darüber hinaus wird nach Kilometern berechnet.
Wie sich ein Angebot aufschlüsseln lässt, steht unter Bestatter auswählen.