Bestattungsdienst wird überwiegend gleichbedeutend mit Bestattungsunternehmen verwendet. Eine eigene Rechtsform oder ein geschützter Titel steht nicht dahinter; der Beruf des Bestatters ist in Deutschland zulassungsfrei.
Ein Unterschied besteht dort, wo eine Stadt einen eigenen Bestattungsdienst als kommunalen Betrieb führt. Diese Betriebe arbeiten wie private Unternehmen, gehören aber der Kommune und rechnen häufig getrennt nach Leistung und Gebühr ab. Eine Pflicht, den kommunalen Dienst zu beauftragen, gibt es nicht — die Wahl des Unternehmens ist frei.
Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht unter Bestatter auswählen. Welche Betriebe an einem Ort ansässig sind, steht im Verzeichnis — alphabetisch, ohne Empfehlung.